Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts Eltern können Eltern vor der Geburt ihres Kindes die Steuerklassen wechseln, um eine Erhöhung des Elterngeldes zu erzielen. Eine solche Gestaltung ist nicht rechtsmissbräuchlich (BSG, Urteile vom 25.06.2009 - B 10 EG 3/08 R sowie B 10 EG 4/08 R).